Der Elternbeirat

Elternbeirat SJ 2021-22

 

Sabrina Keidl                   Stellvertretende Vorsitzende

Julia Germowitz

Katja Buchner                  Kasse

Beate Ganslmeier

Verena Angerer

Nicole Köhl                      Schriftführerin

Thomas Scheithauer       Vorsitzender

Dr. Christian Schmid

Stephanie Müller

Maik Spiering

Daniela Dema

Volker Mössinger

Allgemeine Aufgaben des Elternbeirats

Die Hauptaufgabe des Elternbeirats liegt in seiner beratenden und vertrauensbildenden Funktion.

So wahrt er einerseits das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schüler oder gibt den Eltern in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information und Aussprache. Andrerseits bemüht er sich, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen.

Durch Vorträge, Schulfeste, pädagogische Angebote und andere Aktionen, die der Elternbeirat organisiert, werden die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl zwischen Schule, Schülern und Elternhaus verstärkt.

Zugleich gelingt es dem Elternbeirat durch diverse Aktionen Einnahmen zu erwirtschaften, mit denen er die Schule finanziell unterstützt.

Elternbeiratswahl

  1. Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens 1 Kind haben, das die Schule besucht.
  2. Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung. Die Wahl soll innerhalb von 6 Wochen nach Schulbeginn erfolgen. Die Einladungen werden von der Schule über die Schüler an die Erziehungsberechtigten verteilt. Die Einladung ist der Nachweis der Wahlberechtigung.
  3. Der Elternbeirat besteht an unserer Schule aus 12 Mitgliedern.
  4. Wahlleiterin ist die bisherige Vorsitzende des Elternbeirats.
  5. Für jedes Kind, das die Schule besucht, können so viele Stimmen abgegeben werden, als Elternbeiratsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmabgabe kann durch 2 Erziehungsberechtigte gemeinsam oder durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
  6. Wählbar sind die Wahlberechtigten mit Ausnahme der Mitglieder der Lehrerkonferenz.
  7. Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzetteln durchgeführt.
  8. Gewählt als Mitglieder des Elternbeirats sind die Erziehungsberechtigten in der Reihenfolge der erzielten Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los zwischen den Bewerbern oder erfolgt eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Bewerbern. Die übrigen Gewählten sind Ersatzpersonen in der Reihenfolge der erzielten Stimmen.
  9. Über die Wahl wird eine Niederschrift angefertigt. Sie enthält den wesentlichen Gang der Wahl und die Feststellung des Wählers.